Individuelle Leistungen
Die Ärzte unserer Gemeinschaftspraxis sind Spezialisten der HNO-, Kopf- und Hals-Chirurgie. Sie haben tägliche Operationspraxis und sind mit modernen Operationsverfahren besonders gut vertraut.
Wenn Ihnen eine Operation im HNO-Bereich bevorsteht und Sie dazu eine zweite Arztmeinung wünschen, oder aber Ihre Krankenkasse für einen operativen Eingriff eine „Zweitmeinung“ einfordert, können Sie sich von uns beraten lassen.
In diesem Gespräch können wir Ihnen Fragen beantworten, wie z.B.:
- Was genau soll operiert werden?
- Gibt es zur Operation noch Alternativen?
- Welche modernen Operationsverfahren sind möglich?
- Welche Vorteile haben sie?
- Wo kann ich mich operieren lassen?
- Ist die Operation mit einem stationären Aufenthalt in einer Klinik verbunden?
- Kann sie ambulant durchgeführt werden?
Wir nehmen uns bei dieser Operations-Beratung die Zeit Sie über alle Aspekte genau aufzuklären.
Vorsorge für Raucher
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist seit Jahren darauf hin, dass das Zigarettenrauchen die größte Einzelursache für Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle in Europa ist. Man geht davon aus, dass alle 10 Sekunden auf der Welt jemand an den Folgen von Tabakkonsum stirbt. Denn neben dem Hauptwirkstoff Nikotin enthält Tabakrauch krebserregende Stoffe. Im HNO-Bereich kann Rauchen zu den folgenden Erkrankungen führen: chronische Schleimhauterkrankungen, chronische Kehlkopfentzündungen, chronische Bronchitiden, Bronchial- und Kehlkopfkrebs.
Raucher sollten deswegen ab dem 35. Lebensjahr regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Anhand endoskopischer Untersuchungen der Nase und Nasennebenhöhlen, der Mundhöhle, des Rachens können wir Schädigungen, insbesondere aber Tumore im Kehlkopfbereich, schon frühzeitig erkennen. Dadurch besteht im Erkrankungsfall die Chance auf eine Heilung.
Ein wirklicher Beitrag zur Vermeidung dieser Erkrankungen ist jedoch nur der Verzicht auf das Rauchen.
Die Kosten der Krebsvorsorgeuntersuchung werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, weshalb wir sie Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) in Rechnung stellen müssen.
Feststellung der Tauchtauglichkeit
Die Überprüfung der Tauchtauglichkeit durch einen HNO-Facharzt ist von höchster Wichtigkeit, denn das Tauchen stellt eine enorme Belastung für das Gehör und die Nebenhöhlen dar. Sind die entsprechenden Organe nicht in der Lage, die veränderten Druckbedingungen in der Tiefe unter Wasser auszugleichen, kann es zu erheblichen Schädigungen kommen. Deshalb warnen wir dringend davor, Tauchgänge ohne eine vorherige fachärztliche Untersuchung zu unternehmen.
Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung gehen wir nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Überdruck- und Tauchmedizin vor. Dabei handelt es sich um genau festgelegte, international anerkannte Standards.
Zur Untersuchung gehören eine detaillierte Anamnese, die Überprüfung des Gehörs und der Nebenhöhlen sowie der Luftpassage durch die Nase, ein Lungenfunktionstest und verschiedene Druckmessungen.
Wir untersuchen und beraten Sie qualifiziert bei allen Fragen rund um den Tauchsport. Außerdem stellen sie Ihnen nach entsprechender Untersuchung Ihre Tauchtauglichkeitsbescheinigung aus. Damit können Sie beruhigt abtauchen und die Faszination der Unterwasserwelt hautnah erleben.
Möchten Sie den Tauchschein machen oder planen Sie einen Tauchurlaub, können Sie Ihre Tauchtauglichkeit von uns professionell überprüfen und bestätigen lassen.
Infusionstherapien bei Hörsturz / Tinnitus / Schwindel
Fälle von Hörsturz, Tinnitus und vom Innenohr ausgehendem Schwindel treten in den letzten Jahren vermehrt auf. Häufige Ursachen sind eine virale Mittelohrentzündung oder ein Lärmtrauma, beispielsweise nach einem Konzertbesuch.
Eine mögliche Folge sind Langzeitschäden wie ein permanenter Hörschaden oder ein permanentes Ohrgeräusch. Diesen beugt eine rechtzeitige Behandlung vor. Eine kortisonhaltige Infusionstherapie innerhalb der ersten zehn bis vierzehn Tage nach Beginn der Beschwerden verspricht Erfolg. Bei einer Behandlung nach diesem Zeitfenster reduzieren sich die Erfolgsaussichten, doch kann auch dann noch vereinzelt eine Besserung auftreten.
Um die Beschwerden unserer Patienten zu lindern und um Langzeitschäden vorzubeugen, bieten wir die ambulante Infusionstherapie mit einem speziellen Kortison-Schema an. Sie besteht aus mehreren Infusionen, welche jeweils etwa 30 bis 40 Minuten beanspruchen.
Die Kosten der Infusionstherapie sowie der Medikamente werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Daher müssen wir sie Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) als IGeL-Leistung in Rechnung stellen. Ein großer Teil der Kosten entsteht dabei durch die verhältnismäßig teuren Medikamente.
Tinnitracks
Zusätzlich können wir Ihnen bei länger bestehendem Tinnitus das neue Therapieverfahren Tinnitracks anbieten. Bitte fragen Sie dazu unsere Mitarbeiter.